Gemeinsam sind wir stark – Mitgliedschaft in unserer Gartenstadt Farmsen

Unsere Gartenstadt Farmsen eG hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Im Jahr 1985 fürchteten die Farmsener Mieter bei der NEUEN HEIMAT den Verlust ihrer Wohnungen, da Teile der Siedlung an kapitalkräftige Interessenten veräußert werden sollten. Aufgrund dessen wurde die Mieterinitiative „Neue Heimat Farmsen“ ins Leben gerufen. Alle Mitglieder der Initiative verfolgten das gleiche Ziel: den Erhalt der Siedlung.

Gemeinsam waren sie stark: Im Jahr 1988 wurde für den Erhalt unserer Gartenstadt Farmsen eine Genossenschaft gegründet. Die Eintragung in das Genossenschaftsregister erfolgte im Jahr 1992. Im selben Jahr hatte die Freie und Hansestadt Hamburg den Wohnungsbestand gekauft und an die mgf verpachtet. Der Erfolg der Mieterinitiative ist somit ein Paradebeispiel dafür, dass Ziele gemeinsam besser erreicht werden können. Werden Sie Mitglied unserer Genossenschaft und somit gleichzeitig ein Teil einer starken Gemeinschaft.

In unserer Gemeinschaft erhält jedes Mitglied, unabhängig von der Höhe des Geschäftsguthabens, nur eine Stimme. Somit ist die Gartenstadt Farmsen eG vor der Dominanz einzelner Mehrheitseigner geschützt.

So werden Sie Mitglied

Wenn Sie eine Genossenschaftswohnung bei uns mieten möchten, ist die Voraussetzung hierfür die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Um Mitglied der Gartenstadt Farmsen eG zu werden, bedarf es der Zustimmung des Vorstands der mgf, es ist ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 50 Euro zu entrichten und es sind die satzungsgemäßen Genossenschaftsanteile zu zeichnen. Jeder Genossenschaftsanteil kostet 60 Euro.

Die Zahl der Geschäftsanteile richtet sich dabei nach dem Wohnungstyp und der Größe der Wohnung. Pro angefangenen Quadratmeter sind folgende Anteile zu zeichnen:

Wohnungstyp

Anzahl Anteile pro m² Wohnfläche

Neubauten ab dem Baujahr 2000 Einen ganzen Anteil 
Reihenhäuser Einen ganzen Anteil 
Von einer Mietpartei genutzte Duplex-Reihenhäuser Einen ganzen Anteil 
Von zwei Mietparteien genutzte Duplex-Reihenhäuser Einen dreiviertel Anteil 
Mehrfamilienhäuser Einen dreiviertel Anteil 
Punkthäuser Einen dreiviertel Anteil 

 

Vorteil der Mitgliedschaft

Als Mitglied werden Sie quasi Mitinhaber der Genossenschaft, die Ihre Wohnung verwaltet. Sie werden demnach nicht nur Teil einer starken Gemeinschaft, sondern Sie haben auch die Möglichkeit, die Vorteile, die die Unternehmensform Genossenschaft mit sich bringt, zu nutzen.

Ein Vorteil unserer Genossenschaft ist nicht nur der preiswert zur Verfügung gestellte Wohnraum, sondern auch das lebenslange Wohn- bzw. Nutzungsrecht, das Sie genießen dürfen. Das bedeutet für Sie, dass eine Eigenbedarfskündigung durch die Gartenstadt Farmsen eG ausgeschlossen ist. Unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen oder bei Vertragsverstößen ist das Mietverhältnis dennoch durch beide Vertragsparteien kündbar.

Wenn Sie die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft beenden wollen, können Sie Ihren Austritt unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Kündigungsfrist erklären. Die Kündigung tritt zum Ende eines Geschäftsjahres in Kraft und muss mindestens  drei Monate vorher schriftlich erfolgen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft erhalten Sie Ihr gezeichnetes Geschäftsguthaben zurück.

Meine Gartenstadt Farmsen – aktiv in unserer Gemeinschaft

Die Mitglieder unserer Genossenschaft können sich aktiv in unsere Gemeinschaft einbringen. Das wichtigste Instrument hierfür ist die jährlich stattfindende Vertreterversammlung, die Interessenvertretung aller mgf-Mitglieder. In unserer Gartenstadt werden grundsätzliche Entscheidungen bei dieser Veranstaltung getroffen. Zu diesen Beschlüssen zählen die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands für das vorangegangene Geschäftsjahr, die Wahl des Aufsichtsrats und Änderungen der Satzung.

Die gewählten Vertreter sind als Vertreterversammlung das oberste Organ der Genossenschaft.  Sie sind somit Mittler zwischen den Mitgliedern und den anderen beiden Organen der Genossenschaft, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. Sie tragen die Wünsche und Anliegen der Mitglieder weiter und wirken an wichtigen Entscheidungen mit.