Informationsblatt der Bundesregierung zur Soforthilfe für Heizkostenzahlung im Dezember 2022

In aller Kürze für Sie zusammengefasst:

Gesetzliche Regelung zur Entlastung der Endverbraucher: Ihre Heizkostenvorauszahlung für den Dezember 2022 wird mit der Betriebskostenabrechnung, die Sie im 3. Quartal 2023 erhalten werden, verrechnet.

Ausnahmen:

Wenn Ihre Heizkosten-Vorauszahlung in den letzten 9 Monaten erhöht worden ist, können Sie den Erhöhungsbetrag für die Vorauszahlung im Dezember sofort von uns zurück fordern. 

Wenn Sie seit dem 19.02.2022 bei uns wohnen: Dann haben Sie einen Anspruch auf die Erstattung von 25 % Ihrer Betriebskostenvorauszahlung für den Monat Dezember.

Für diese beiden Ausnahmeregelungen reichen Sie bitte Ihre Forderung ausschließlich per Post oder per E-Mail an RW@mgf-farmsen.de ein.

UNSERE EMPFEHLUNG: Sie brauchen nichts tun. Wir werden Ihre Heizkostenvorauszahlung für den Dezember in voller Höhe in Ihrer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 gutschreiben.

*ESWG = Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme – ‚Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz‘ 

Ausführliches Infodatenblatt der Bundesregierung: