Umgang mit dem COVID-19: Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsabnahmen und -übergaben

Zum Schutz unserer Mitglieder und unserer Mitarbeiter ist ab sofort bei der Durchführung von Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsabnahmen und -übergaben von allen Beteiligten ein Mund-/Nasenschutz zu tragen. Es müssen keine Masken sein, es reicht ein Schal, ein Halstuch oder ähnliches. Selbstverständlich ist bei diesen Terminen auch der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Um die Anzahl der Personen so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie, dass ausschließlich die (zukünftigen) Vertragspartner - also maximal zwei Personen - zur Besichtigung erscheinen.

Wir danken für Ihr Verständnis!