Logo der mgf für Vertreterwahl 2025

Wahl zur Vertreterversammlung 2025

Vom 14. April bis 12. Mai 2025 ist es wieder soweit – Sie als Mitglied der mgf haben die Möglichkeit, an der Wahl zur Vertreterversammlung der mgf teilzunehmen. Durch das Grundlagenorgan `Vertreterversammlung` werden in unserer Genossenschaft Entscheidungen in der jährlichen gleichnamigen Zusammenkunft beschlossen. Werden Sie Teil dieses demokratischen Prozesses in unserer Mieter- und Wohnungsbaugenossenschaft!

Jedes Mitglied unserer Genossenschaft kann sich aktiv in unsere Gemeinschaft einbringen. Das funktioniert am besten über die durch alle wahlberechtigten Mitglieder gewählte Vertreterversammlung, welche die Interessenvertretung aller mgf-Mitglieder darstellt. Zu den wichtigsten Entscheidungen, die die einmal jährlich tagende Vertreterversammlung beschließt, zählen insbesondere

  • die Feststellung des Jahresabschlusses,
  • die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes für das vorangegangene Geschäftsjahr,
  • die Wahl des Aufsichtsrates und
  • Satzungsänderungen.

Für Sie als Mitglied der mgf bedeutet es, dass Sie solche Entscheidungen, entweder durch die Wahl des richtigen Vertreters oder sogar selbst als Vertreter, beeinflussen und mitgestalten können. Bringen Sie sich ein, gestalten Sie die Arbeit unserer Genossenschaft aktiv mit und nutzen Sie Ihr Wahlrecht.

Wenn Sie sich zur Wahl aufstellen möchten oder eine Person für das Vertreteramt vorschlagen möchten, nutzen Sie bitte die hier hinterlegten Formulare:

Kandidatenvorschlagsliste

Einverständniserklärung für Kandidatur

Die Rücksendung muss bis zum 17. März 2025 erfolgen. Sollten Sie weitere Fragen zur Kandidatur haben, wenden Sie sich bitte  an Katharina Stier unter 040/645572-22 oder KStier@mgf-farmsen.de.

Grundsätzliches zur Wahl

Auf je 50 Mitglieder wird ein Vertreter in freier und geheimer Wahl gewählt.  

Wahlberechtigt ist jedes bis zum Tag der Wahlbekanntmachung (18.02.2025) zugelassene Mitglied unserer Genossenschaft. Dabei hat jedes Mitglied, unabhängig von der Zahl seiner Genossenschaftsanteile, eine Stimme – also einen Stimmzettel.

Wählbar ist jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die Mitglied der mgf Gartenstadt Farmsen eG ist. Das Mitglied darf jedoch nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat angehören.

Die Wahl findet als Briefwahl statt. Die Unterlagen für die Briefwahl werden wir jedem wahlberechtigten Mitglied rechtzeitig zukommen lassen. Setzten Sie Ihr Kreuz bei den Kandidaten, die Ihre Interessen bei der Vertreterversammlung vertreten sollen.

Termine und Fristen

Flyer

Übersicht Wahlbezirke