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Unsere Genossenschaft besteht aus drei Organen: Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. So sind unsere Aufgaben klar verteilt. Im Mittelpunkt steht für uns dabei immer die Wahrung unseres satzungsgemäßen Auftrags:
Sie ist das Grundlagenorgan unserer Genossenschaft. Die Vertreterversammlung vertritt die Interessen der Mitglieder und trägt maßgeblich zu unserem wirtschaftlichen Erfolg bei. Ihre Vertreter werden alle fünf Jahre von den Mitgliedern gewählt. Die Vertreterversammlung wählt alle drei Jahre den Aufsichtsrat und nur durch Entscheidungen dieses Organs sind Satzungsänderungen umsetzbar.
Als Kontrollorgan unserer Genossenschaft bestellt, berät und überprüft der Aufsichtsrat den Vorstand – zum Beispiel durch Sichtung des Jahresabschlusses. Zugleich erstattet er einmal jährlich Bericht gegenüber der Vertreterversammlung.
Mitglieder des Aufsichtsrats
Helge Agger | Aufsichtsratsvorsitzender |
Rainer Colschen | stellv. Aufsichtsratvorsitzender |
Uwe Hansen | Aufsichtsrat |
Marcus Petersen | Aufsichtsrat |
Lutz Schröder | Aufsichtsrat (stellv. Schriftführer) |
Carola Thimm | Aufsichtsrat (Schriftführer) |
Er ist das Leitungsorgan unserer mgf – bestellt für fünf Jahre vom Aufsichtsrat. Alleinverantwortlich führt er die Geschäfte und vertritt die Interessen unserer Mitglieder nach dem Genossenschaftsgesetz und der Satzung.
Mitglieder des Vorstands
Matthias Diekhöner | Vorstandsvorsitzender |
Eckhard Sayk | Vorstand |
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