Häufige Fragen

Genossenschaft

Was sind die Organe einer Genossenschaft?

Die mgf Gartenstadt Farmsen eG besteht aus drei Organen: dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Vertreterversammlung.

Der Vorstand führt die Geschäfte alleinverantwortlich. Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für 5 Jahre vom Aufsichtsrat bestellt und leiten die Genossenschaft unter der Beachtung des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung.

Der Aufsichtsrat bestellt, berät und kontrolliert den Vorstand unserer Gartenstadt Farmsen eG und ist somit das Kontrollorgan der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat wird alle drei Jahre durch die Vertreterversammlung gewählt. Bei der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung hat der Aufsichtsrat über seine Tätigkeiten zu berichten.

Die Vertreterversammlung als Grundlagenorgan legt die Satzung fest und engagiert sich für die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Aufsichtsrat und Vorstand. Alle fünf Jahre wird die Vertreterversammlung von den Mitgliedern neu gewählt

Was ist die Satzung einer Genossenschaft und wo ist sie zu finden?

Die Satzung ist unsere rechtlich bindende Verfassung, in der die Struktur, Zwecke, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie der Organisation festgelegt ist. Sie enthält Informationen über den Zweck und Gegenstand der Genossenschaft, zur Mitgliedschaft, zum Stimmrecht, zu den Aufgaben und Befugnissen der Organe. Außerdem sind in der Satzung die Regularien zur Rechnungslegung, Gewinnverwendung, Rücklagenbildung und Verlustdeckung festgehalten sowie die Wahlordnung. Ebenso sind die Bestimmungen zur Auflösung und Abwicklung der Genossenschaft enthalten.

Die jeweils aktuelle Satzung können Sie im Downloadbereich herunterladen.

Mitgliedschaft

Wie kann ich Mitglied bei der mgf werden?

Schreiben Sie uns gern eine Anfrage per Mail an rw@mgf-farmsen.de mit einer Begründung, warum Interesse an einer Mitgliedschaft besteht. Bitte bedenken Sie, dass eine Mitgliedschaft keinen Anspruch auf Wohnraum mit sich bringt (§ 14 Abs. 2 der Satzung).

Was kostet mich eine Mitgliedschaft bei der mgf?

Für die Basismitgliedschaft müssen sechs Anteile gezeichnet und gezahlt werden (6 x 60 €) und eine einmalige Beitrittsgebühr von 50 €.

Wenn eine Wohnung bezogen werden sollte, richtet sich die Anzahl der zu zeichnenden und zu zahlenden Anteile nach der Größe und dem Typ der Wohnung: Pro angefangenen Quadratmeter sind folgende Anteile zu zeichnen:

WohnungstypAnzahl Anteile pro m² Wohnfläche
Neubauten ab dem Baujahr 2000Einen ganzen Anteil
ReihenhäuserEinen ganzen Anteil
Von einer Mietpartei genutzte Duplex-ReihenhäuserEinen ganzen Anteil
Von zwei Mietparteien genutzte Duplex-ReihenhäuserEinen dreiviertel Anteil
MehrfamilienhäuserEinen dreiviertel Anteil
PunkthäuserEinen dreiviertel Anteil

Anteile

Was kostet ein Genossenschaftsanteil und wie viele Anteile sind zu zeichnen?

Ein Anteil kostet gem. § 17 der Satzung € 60,00. Es müssen mindestens sechs Anteile gezeichnet werden. Bei Bezug einer Wohnung richtet sich die Anzahl der Anteile nach der Wohnungsgröße und dem Wohnungstyp.

Kann ich auch mehr als die für die Wohnung notwendigen Anteile zeichnen?

Ja, es handelt sich dann um zusätzliche, freiwillige Anteile. Es können insgesamt maximal 1.000 Anteile gezeichnet werden. Anteile können jederzeit unter Einhaltung der Frist gem. Satzung wieder gekündigt werden.

Werden meine Genossenschaftsanteile verzinst?

Ja. Aktuell wird eine jährliche Dividende von 2 % ausgeschüttet.

Wie kündige ich meine Genossenschaftsteile?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und im Original bei der mgf eingereicht werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 7 der Satzung. Die Kündigung tritt zum Ende eines Geschäftsjahres in Kraft und muss mindestens drei Monate vorher schriftlich erfolgen. Wenn Sie im laufenden Jahr im letzten Quartal kündigen, wird Ihre Kündigung erst zum Ende des darauf folgenden Geschäftsjahres gültig. Ihr Geschäftsguthaben zahlen wir binnen neun Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, aus.

Anmietung einer Wohnung

Wie kann ich mich auf eine Wohnung bei der mgf bewerben?

Aufgrund der stark erhöhten Nachfrage kanalisieren wir sämtliche Wohnungsinteressenten über unseren Kooperationspartner Immomio. Die Bewerbung auf eine Wohnung oder ein Reihenhaus ist ausschließlich darüber möglich. Dafür registrieren Sie sich bitte hier: https://www.mieter.immomio.com/

Werden bei der mgf Wartelisten geführt? Wie lange sind die Wartezeiten für eine Wohnung?

Wir führen keine Wartelisten. Die Wartezeit variiert und ist abhängig von Kündigungen bestehender Mietverträge durch die Mitglieder bzw. durch anderweitiges Freiwerden unserer Objekte wie zum Beispiel bei Versterben eines Mitgliedes. Derzeit übersteigen die Nachfragen unser Angebot bei Weitem.

Wird bei Vertragsabschluss eine Courtage, Provision oder Kaution fällig?

Bei Vertragsabschluss ist der Abschluss einer Mitgliedschaft bei der Genossenschaft verpflichtend und es sind Genossenschaftsanteile zu erwerben. Eine zusätzliche Kaution wird nicht erhoben.

Kann der Mietvertrag, die Wohnung oder das Reihenhaus vererbt werden?

Nein, es können lediglich die Genossenschaftsanteile per Schenkungsurkunde auf eine andere Person übertragen werden, dies muss zu Lebzeiten geschehen.

Anmietung eines Stellplatzes/ einer Garage

Wie kann ich mich auf einen Stellplatz/ eine Garage bei der mgf bewerben?

Das Bewerberverfahren für Stellflächen läuft ausschließlich über das Portal Immomio.de. https://www.mieter.immomio.com/ können Sie sich registrieren und je nach Stellflächenart (Außenstellplatz, E-Stellplatz, Einzelgarage, Tiefgarage etc.) ein Gesuch anlegen. Wichtig ist, dieses aktiv zu halten. Bei einer verfügbaren Stellfläche taucht das entsprechende Gesuch bei dem Reiter Bewerber auf. Die weitere Korrespondenz findet ebenfalls über das Portal Immomio.de statt.

Werden Wartelisten für Garagen und Stellplätze geführt? Wie lange sind die Wartezeiten für einen Stellplatz?

Nein, es gibt seit 2023 keine manuellen Wartelisten mehr. Das Bewerberverfahren und die Vergabe laufen ausschließlich über das Portal Immomio.de.

Wartezeiten bzgl. einer Stellfläche können wir nicht pauschal benennen. Die Mietverträge für Stellflächen laufen unbefristet. Erst nach Kündigungseingang durch den Mieter können wir Stellflächen anbieten und erneut vermieten.

Was kann ich tun, wenn auf meinem angemieteten Stellplatz ein fremder Wagen steht?

Die mgf kann hier rechtlich nichts tun und auch keinen Abschleppdienst für Sie organisieren. Nutzen Sie gern den Service von https://www.parknotruf.de/ Das Unternehmen Parknotruf kümmert sich unverzüglich um die Abschleppung des Falschparkers, stellt die Kosten dem Falschparkenden direkt in Rechnung und setzt sich auch mit der Polizei in Verbindung.

Wie kündige ich meine Genossenschaftsteile?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und im Original bei der mgf eingereicht werden. Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 7 der Satzung. Die Kündigung tritt zum Ende eines Geschäftsjahres in Kraft und muss mindestens drei Monate vorher schriftlich erfolgen. Wenn Sie im laufenden Jahr im letzten Quartal kündigen, wird Ihre Kündigung erst zum Ende des darauf folgenden Geschäftsjahres gültig. Ihr Geschäftsguthaben zahlen wir binnen neun Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, aus.

Vertrag

Kann ich meinen Lebenspartner oder einen Untermieter in meine Wohnung aufnehmen?

Ja, dafür ist ein formloser Antrag durch den Hauptmieter bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Mieterzentrums nötig.

Wie kann ich meine Wohnung kündigen? Erlischt mit der Kündigung automatisch meine Mitgliedschaft?

Die Wohnung muss schriftlich in Papierform, d.h. nicht in einer E-Mail oder als Anhang einer E-Mail, gekündigt werden. Mit der Kündigung der Wohnung erlischt nicht die Mitgliedschaft.

Ein vorgefertigtes Formular finden Sie hier: Kündigungsformular

Nutzungsgebühr (Miete)

Wie erfolgt die Zahlung der Nutzungsgebühr? Muss ich einen Dauerauftrag einrichten?

Im Allgemeinen erteilen uns die Mieter ein SEPA-Lastschriftmandat für ihre Bankverbindung. Der Mieter hat aber auch die Möglichkeit, per Dauerauftrag überweisen.

Wann wird die Nutzungsgebühr von meinem Konto abgebucht?

Wiederkehrend monatlich zum 2. Tag.

Mir wäre es lieber, die Nutzungsgebühr Mitte oder Ende des Monats zu zahlen. Können individuelle Vereinbarungen getroffen werden?

Das ist nicht möglich. Nur in begründeten, einmaligen Fällen räumen wir eine Ausnahme ein. Bitte kontaktieren Sie dazu vorab unser Rechnungswesen. rw@mgf-farmsen.de

Ich bin in Not geraten und kann meine Nutzungsgebühr nicht mehr bezahlen. Was kann ich tun, um die Wohnung nicht zu verlieren?

In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unser Rechnungswesen, damit wir gemeinsam eine individuelle Lösung finden können. rw@mgf-farmsen.de

Betriebskosten

Was sind Betriebskosten und wo sind sie geregelt?

Betriebskosten sind laufende Kosten, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie dienen. Verwaltungskosten, Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten. Betriebskosten sind in der Betriebskosten Verordnung (BetrKV) sowie im Mietvertrag geregelt.

Wann erhalte ich die Betriebs- und Heizkostenabrechnung?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in § 556 geregelt, dass der Abrechnungszeitraum maximal 12 Monate betragen darf. Bei der mgf beginnt der Abrechnungszeitraum am 01.01. und endet am 31.12.

Für die Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung hat der Vermieter 12 Monate Zeit, sodass die Abrechnung spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres zugestellt sein muss. Bei der mgf wird die Abrechnung in der Regel im September oder früher zugestellt.

Reparaturen / Notdienst / Bauliche Veränderungen

Was mache ich bei Schäden und Fehlfunktionen in meiner Wohnung innerhalb der Geschäftszeiten der mgf?

Sie können 24/7 Ihre Meldungen sehr einfach online über unsere Homepage melden (https://www.mgf-farmsen.de/schadenmeldungen), dort können zusätzlich Fotos zu Ihren Anliegen hochgeladen werden. Ebenfalls 24/7 können Sie uns Ihre Schadenmeldung an schadensmeldung@mgf-farmsen.de schicken, gern mit Fotos. Innerhalb der Geschäftszeiten können Schäden auch telefonisch über unsere Zentrale gemeldet werden unter: 040 645572 -0. Sollten Sie uns aufgrund der vielen Anrufenden nicht persönlich erreichen, unterstützt uns eine KI-Mailbox, hinterlassen Sie dort gern Ihre Angaben, wir verarbeiten diese schnellstmöglich.

Was mache ich bei Schäden und Fehlfunktionen in meiner Wohnung außerhalb der Geschäftszeiten der mgf?

Sie können 24/7 Ihre Meldungen sehr einfach online über unsere Homepage melden (https://www.mgf-farmsen.de/schadenmeldungen), dort können zusätzlich Fotos zu Ihren Anliegen hochgeladen werden. Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie telefonisch nur für Notfälle den Handwerker-Notdienst anrufen, Tel. 040 450244-0. Der Handwerkernotdienst ist ein zusätzlicher Service der mgf, ein Rechtsanspruch des Mieters besteht nicht.

Darf ich in der Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen?

Bevor Sie bauliche Veränderungen vornehmen, müssen Sie die schriftliche Zustimmung der mgf einholen. Ohne diese Zustimmung könnten Sie gegen den Mietvertrag verstoßen und rechtliche Konsequenzen riskieren. Als bauliche Veränderung gilt jede technische Änderung oder Erweiterung der bestehenden Bausubstanz. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag mit detaillierten Angaben zu den geplanten Maßnahmen, möglicherweise inkl. einer Zeichnung, möglichst per E-Mail, einzureichen. Die Bearbeitung der Genehmigungen erfolgt im Technikzentrum (tz@mgf-farmsen.de). Der Mieter ist verpflichtet, bei einem evtl. Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Was muss ich machen, wenn ich einen Schlüssel nachbestellen möchte?

Für Mieter, die einen Schlüssel einer Sicherheitsschließanlage besitzen, ist die Kontaktaufnahme mit der mgf notwendig, am besten per E-Mail an info@mgf-farmsen.de . Telefonisch erreichen Sie uns unter 040-645572-0 während unserer Geschäftszeiten. Sollte die Anfrage per Mail erfolgen, sind die Angaben von Namen, Adresse, Telefonnummer, Grund der Schlüsselbestellung und die Schlüsselnummer (diese befindet sich auf dem Schlüssel) zwingend erforderlich. Für den weiteren Verlauf nimmt die mgf Kontakt mit dem Mieter auf.

Versicherungsschäden

Was ist bei einem Versicherungsschaden zu tun?

Ein Versicherungsschaden sollte immer schriftlich gemeldet werden, am besten 24/7 an tz@mgf-farmsen.de . Was, wann ist wo passiert, bestenfalls Fotos mailen. Die mgf leitet die Instandsetzung und Wiederherstellung in die Wege und meldet den Schaden bei der Gebäudeversicherung.

Der Mieter meldet eventuelle Schäden am Hausrat seiner privaten Hausratversicherung, bzw. bei Eigenverschulden seiner privaten Haftpflichtversicherung.

Wer zahlt bei einem Versicherungsschaden?

Die Gebäudeversicherung. Die mgf reguliert in der Regel die Instandsetzung der Ursache und die Folgeschäden am Gebäude.

Für Schäden am Hausrat tritt die private Hausratversicherung des Mieters in Kraft. Für Schäden durch Eigenverschulden des Mieters ist die private Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner.

Rauchwarnmelder

Was mache ich bei einem Fehlalarm?

Sollte ein Rauchwarnmelder einen Fehlalarm auslösen, kann er vom Mieter durch Drücken auf den gesamten Deckel wieder entschärft werden.

Bei wiederholtem Fehlalarm ist der Rauchwarnmelder zu deaktivieren. Hierfür wird er achtsam von der Magnetplatte an der Decke entnommen, der Deckel geöffnet und der rote Stift mit einem Kugelschreiber reingedrückt.

Der wiederholte Fehlalarm ist zeitnah und schriftlich bei der mgf zu melden, an schadensmeldung@mgf-farmsen.de oder während der Öffnungszeiten telefonisch unter 040-645572 0.

Gästewohnung

Wer kann die Gästewohnung mieten?

Die Gästewohnung kann ausschließlich von unseren Mitgliedern angemietet werden.

Wie kann ich eine Gästewohnung mieten?

Für die Anmietung der Gästewohnung kann eine Reservierungsanfrage über unsere Website (https://www.mgf-farmsen.de/gaestewohnung) gestellt werden oder Sie schreiben uns eine E-Mail an ferienwohnung@mgf-farmsen.de. Außerdem können Sie Frau Albers anrufen, Tel. 040-64557248.

Wann kann die Gästewohnung am Anreisetag bezogen werden? Bis wann muss die Abreise erfolgen?

Die Anreise kann ab 16.00 Uhr erfolgen. Sollten Sie erst nach 16.00 Uhr anreisen können, geben Sie uns bitte am Anreisetag bis 10.00 Uhr telefonisch Bescheid, damit wir einen Termin für die Schlüsselübergabe vereinbaren können. Am Abreisetag steht Ihnen die Gästewohnung bis 10 Uhr zur Verfügung.

Unsere Stornierungsbedingungen

Bei Stornierung der Buchung bis 6 Wochen vor Mietbeginn fällt eine Stornogebühr von € 50,00 an. Bei späteren Stornierungen wird die volle Miete berechnet; es erfolgt keine Rückerstattung. Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich mit unseren Stornierungsbedingungen einverstanden.

Gibt es einen Parkplatz direkt am Haus der Gästewohnung?

Nein, einen Parkplatz können wir Ihnen nicht anbieten. In den umliegenden Straßen gibt es Parkmöglichkeiten, die aber eher begrenzt sind.

Müssen Bettwäsche und Handtücher, Toilettenpapier usw. mitgebracht werden?

Bei der Anreise müssen Sie Bettwäsche, Bettlaken, Hand- und Geschirrtücher sowie Toilettenpapier selbst mitbringen. Es besteht die Möglichkeit, für 30,00 € pro Person ein Wäschepaket mit Bettwäsche und Handtüchern vorab zu buchen. Die Betten werden nicht bezogen.

Darf in der Wohnung geraucht werden?

Nein, in der Gästewohnung darf nicht geraucht werden. Sie wird als Nichtraucher-Wohnung angeboten und vermietet.

Sind Haustiere in der Gästewohnung erlaubt?

Nein, Sie dürfen keinerlei Tiere in die Wohnung mitbringen.

Muss die Gästewohnung vor Abreise gereinigt werden?

Nein, die Endreinigung wird bei der Buchung berechnet und ist enthalten.

Muss eine Kultur- und Tourismustaxe bezahlt werden?

Ja, eine Kultur- und Tourismustaxe wird bei der Buchung berechnet. Den zu zahlenden Betrag finden Sie im Vertrag.

Wo gibt es die nächste Einkaufsmöglichkeit?

Das Einkaufzentrum Farmsen ist fußläufig in etwa 900 m erreichbar.

Wo befindet sich die nächste U-Bahn/Bushaltestelle?

Der U-Bahnhof Farmsen und Busse (ca. 600m) sind fußläufig erreichbar. Die Hamburger Innenstadt (Hauptbahnhof) erreichen Sie mit der U-Bahn in rd. 20 Min.

Befindet sich die Gästewohnung an einer viel befahrenen Straße?

Nein, die Wohnung ist ruhig gelegen.

Denkmalschutz

Steht die Gartenstadt Farmsen unter Denkmalschutz? Was ist zu beachten?

Schützen, was besonders ist – diesen Sinn und Zweck hat Denkmalschutz. Das Ensemble der Gartenstadt Farmsen wurde im Jahr 2003 unter Denkmalschutz gestellt. Die Freie und Hansestadt Hamburg würdigte damit die Siedlung als wichtigstes Beispiel für die Verbindung von Grünfläche und Wohnen in Hamburg. Das bedeutet, dass Veränderungen an den Gebäuden oder im Außenbereich nur unter Einbeziehung und mit Genehmigung des Denkmalpflegers möglich sind und strenge Vorgaben einzuhalten sind. So sind Veränderungen im äußeren Erscheinungsbild der Gebäude kaum möglich. Beispielsweise unsere Fassadenfarben sind genau festgelegt und dürfen durch uns oder durch die Wünsche unserer Mieter nicht verändert werden. Für Sie als Mieter dürfen beispielsweise keine Schuppen nach eigenem Geschmack im Garten aufgebaut werden, auch hier gibt es strenge Vorgaben des Denkmalschutzamtes, die wir einhalten müssen.