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Die mgf Gartenstadt Farmsen eG besteht aus drei Organen: dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Vertreterversammlung.
Der Vorstand führt die Geschäfte alleinverantwortlich. Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für 5 Jahre vom Aufsichtsrat bestellt und leiten die Genossenschaft unter der Beachtung des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung.
Der Aufsichtsrat bestellt, berät und kontrolliert den Vorstand unserer Gartenstadt Farmsen eG und ist somit das Kontrollorgan der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat wird alle drei Jahre durch die Vertreterversammlung gewählt. Bei der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung hat der Aufsichtsrat über seine Tätigkeiten zu berichten.
Die Vertreterversammlung als Grundlagenorgan legt die Satzung fest und engagiert sich für die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Aufsichtsrat und Vorstand. Alle fünf Jahre wird die Vertreterversammlung von den Mitgliedern neu gewählt